Werden Sie Mitglied!

Das spricht für die GdS

Die Vertretung der Interessen aller Beschäftigtender Sozialversicherung und der Arbeitsverwaltung steht bei der GdS an erster Stelle und wird eigenständig als Fachgewerkschaft geleistet. Hauptziel der GdS ist es, für sichere Arbeitsplätze zu kämpfen und fortschrittliche Tarif- und Dienstrechtsregelungen zu erstreiten.

Daneben gibt es viele Pluspunkte bei persönlichen Leistungen für jedes Mitglied:

  • Informationen aus erster Hand – fachlich, schnell und zuverlässig durch das GdS Magazin und GdS-Sonderrundschreiben
  • eigene Broschüren – zum Beispiel TVöD, Eingruppierung, Zusatzversorgung
  • Rechtsberatung und Rechtsschutz in allen Berufs- und Ausbildungsfragen
  • Sozialleistungen, die in dieser Form im Gewerkschaftsbereich einmalig sind, zum Beispiel:
  • Freizeitunfallversicherung
  • Sportzuschüsse und Reisen
  • Seminare und Schulungsveranstaltungen
  • Streikgeld bei Arbeitskämpfen in Höhe des Nettolohnausfalls

Beitrittserklärung jetzt ausfüllen

Die GdS bietet seit Juli 2010 einen Sonderbeitrag für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner an, wenn beide in der GdS organisiert sind. In diesem Fall wird das niedrigere Partnereinkommen bei der Bemessung der Beitragshöhe zur Hälfte berücksichtigt. Allerdings gilt auch dafür der Mindestbeitrag von vier Euro als Untergrenze. Anträge können bei der GdS in Bonn gestellt werden. Für Rückfragen steht auch gerne der BV Mittelfranken zur Verfügung.

GdS-Mitglieder können hier:

eine Änderungsmeldung hinsichtlich Namen, Anschrift, Dienststelle, Statusgruppe, Voll-/Teilzeitbeschäftigung oder Beitragshöhe aufgeben,

Beitragsfreiheit beantragen wegen Elternzeit, Wehr-/Zivildienst oder des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld/Arbeitslosengeld)

oder eine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag erteilen, mit der auch die Umstellung des Einzugs auf eine neue Bankverbindung gemeldet werden kann.